Firmentarifvertrag

Firmentarifvertrag
Unternehmenstarifvertrag, Haustarifvertrag, Werkstarifvertrag;  Tarifvertrag, bei dem als Vertragspartei auf Arbeitgeberseite ein einzelner  Arbeitgeber auftritt (§ 2 I TVG).
- Vgl. auch  Tariffähigkeit. Der einzelne Arbeitgeber bleibt auch als Mitglied eines Arbeitgeberverbandes gemäß § 2 I TVG tariffähig. Die Gewerkschaft kann deshalb, wenn ein tarifloser Zustand besteht, von ihm den Abschluss eines F. fordern und nach überwiegender Auffassung diese Forderung auch kampfweise ( Streik) durchsetzen. Die Gewerkschaft kann aber nicht verlangen und durchsetzen, dass der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt. Insoweit ist der Arbeitgeber durch die  Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) geschützt.
- Anders:  Flächentarifvertrag.

Lexikon der Economics. 2013.

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